Daten Obligatorisch (Laui Seelisberg / Emmetten)

Wann Betreff
Sa 11.05.2024 13:30 - 15:30 1. Obligatorisch
Fr 23.08.2024 18:00 - 20:00 2. Obligatorisch
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Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder der militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeuge
  • Persönlicher Gehörschutz
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörden Ihres Wohnkantons. 
Schiesspflicht 2023
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
 
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2020 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
 
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
 
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
 
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
 
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2021 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Programm 300 m
  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe b4, in 40 Sekunden
Programm 25 m
  • 5 Schuss Einzelfeuer
  • 5 Schuss Schnellfeuer, in 50 Sek.
  • 5 Schuss Schnellfeuer, in 40 Sek.
  • 5 Schuss Schnellfeuer, in 30 Sek.
Bedinungen Gewehr 300 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte ereicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Bedinungen Pistole 25 m
Die Schiesspflicht git als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Niller geschossen wurden.
Nachschiesskurse   
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgegemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden
durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten. Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.  
Fragen
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.