Daten Obligatorisch (Laui Seelisberg / Emmetten)
Wann | Betreff |
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Do 20.03.2025 14:15 - 15:15 | Frühjahresrapport Schiesskommission |
Sa 10.05.2025 09:30 - 11:30 | 1. Obligatorisch Stansstad / Obbürgen |
Fr 22.08.2025 18:00 - 20:00 | 2. Obligatorisch Stansstad / Obbürgen |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (wenn vorhanden);
- Dienstbüchlein (zwingend);
- Militärischer Leistungsausweis (zwingend);
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörden Ihres Wohnkantons.
Schiesspflicht 2025
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2021 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Programm 300 m
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5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
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5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
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1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
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1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
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1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4, in 40 Sekunden
Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erzielt wurden und höchstens drei Nuller geschossen wurden.
Wiederholungen
Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Programm 25 m
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5 Schuss Einzelfeuer
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5 Schuss Schnellfeuer, in 50 Sek.
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5 Schuss Schnellfeuer, in 40 Sek.
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5 Schuss Schnellfeuer, in 30 Sek.
Die Schiesspflicht git als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgegemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden
durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten. Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.
Fragen
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.